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Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen

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Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen Schweiz - Winter (gültig 01.11. - 31.03.2012) pdf

Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen Schweiz - Sommer (gültig 01.04. - 31.10.2012) pdf

Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen Deutschland - Winter (gültig 01.11. - 31.03.2012) pdf

Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen - Deutschland (gültig 01.04. - 31.10.2012) pdf

AGB Schweiz - Winter (gültig vom 1. November bis 31. März 2012)

1. Vertragsabschluss
1.1. Der Vertrag zwischen Ihnen und der Bentour Türkei-Reisen AG kommt mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung bei Ihrer Buchungsstelle zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (mitsamt diesen allgemeinen Vertrags und Reisebedingungen) für Sie und die Bentour Türkei- Reisen AG wirksam.

1.2. Sonderwünsche sind nur Vertragsinhalt, wenn sie von Ihrer Buchungsstelle akzeptiert und vorbehaltlos schriftlich bestätigt worden sind.

2. Preise und Zahlungsbedingungen
2.1. Anzahlung
Anlässlich der vorbehaltlosen Annahme Ihrer Buchung durch die Buchungsstelle sind folgende Anzahlungen zu leisten: 20 % für alle Reisearten. Erhält die Buchungsstelle die Anzahlungen nicht fristgerecht kann Bentour Türkei-Reisen AG die Reiseleistungen verweigern und die Annullierungskosten gemäss Ziffer 3.2. ff. geltend machen.

2.2. Restzahlung
Die Zahlung für den restlichen Reisepreis hat bis spätestens 21 Tage vor Abreise bei der Buchungsstelle einzutreffen. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, kann Bentour Türkei-Reisen AG die Reiseleistungen verweigern und die Annullierungskosten noch Ziffer 3.2. ff. geltend machen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden Ihnen die Dokumente nach Eingang Ihrer Zahlung für den gesamten Rechnungsbetrag ausgehändigt oder zugestellt.

2.3. Kurzfristige Buchungen
Buchen Sie Ihre Reise weniger als 21 Tage vor Abreise, ist der gesamte Rechnungsbetrag anlässlich der Buchung zu bezahlen.

2.4. Kostenanteile Ihrer Buchungsstelle für Beratung und Reservationen Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Ihre Buchungsstelle neben den im Prospekt erwähnten Preisen zusätzliche Kostenanteile für die Beratung und Reservation gemäss den Richtlinien des Schweizerischen Reisebüro- Verbandes / Deutschen Reisebüroverbandes erheben kann.

2.5. Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt. Verzug tritt nach Ablauf dieser Frist ohne weitere Mahnung ein. Nach Eintritt des Verzugs ist Bentour berechtigt, für jede Mahnung eine Gebühr von CHF 15.- oder 10.- € zu erheben, bis die ausstehenden Beträge beglichen sind. Der Schuldner hat Verzugszinsen von 5% des zur Zahlung fälligen Rechnungsbetrages zu bezahlen.

3. Änderung der Anmeldung, des Reiseprogramms oder Aufschaffung durch den Kunden
3.1. Allgemeines
Wenn Sie die Reise absagen (annullieren) oder eine Änderung, Umbuchung der gebuchten Reise wünschen, so müssen Sie dies Ihrer Buchungsstelle persönlich oder durch eingeschriebenen Brief mitteilen. Die bereits erhaltenen Reisedokumente sind der Buchungsstelle gleichzeitig zurückzugeben.

3.2. Bearbeitungsgebühr
Bei einer Aufschaffung, Änderung oder Umbuchung Ihrer Reise werden pro Person CHF 60,- oder 48.- € pro Auftrag, maximal CHF 120,- oder 96.- € als Bearbeitungsgebühr erhoben. Diese Bearbeitungsgebühren werden nicht durch eine allenfalls bestehende Aufschaffungskostenversicherung gedeckt.

3.3. Annullierungskosten
Sagen Sie die Reise vor Reisebeginn ab oder wollen Sie irgendwelche Änderungen oder Umbuchungen vornehmen lassen, so werden zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren (Ziffer 3.2.) folgende Annullierungskosten erhoben:

a.) bis 30. Tag vor Reisebeginn 10% des Reisepreises
b.) ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises
c.) ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 35 % des Reisepreises
d.) ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
e.) ab 6. bis1 Tag vor Reisebeginn 75 % des Reisepreises
f.) am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 90% des Reisepreises.

Der Rücktritt von Gruppenbuchungen (Reisen mit Sonderpreisen, Spezialangebote und gruppenermässigte Buchungen), auch ein Teilstorno, unterliegt besonderen Konditionen und wird wie folgt gestaffelt:

a.) bis 45. Tag vor Reisebeginn 20% des Reisepreises
b.) ab 44. bis 28.Tag vor Reisebeginn 25% des Reisepreises
c.) ab 27. bis 22. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
d.) ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 75% des Reisepreises
e.) ab 14. bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 90% des Reisepreises.
Die Annullierungskosten beinhalten nicht die Kosten für evtl. abgeschlossene Versicherungen.

3.4 Für Sonderausschreibungen (Last Minute, Special Offer und Aktuelles) gelten abweichende Rücktrittsgebühren.

a.) bis 30. Tag vor Reisebeginn 30% des Reisepreises
b.) ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 35% des Reisepreises
c.) ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 45% des Reisepreises
d.) ab 14. Bis 8. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
e.) ab 7. Tag bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 90% des Reisepreises.

3.5 Stornobedingungen für Greenfee Stornierungen:
a) Greenfeegebühren sind auch im Falle des Rücktritts des Kunden nicht erstattungsfähig.

3.6. Annullierungskostenversicherung
Eine obligatorische Annullierungskostenversicherung wird jedem Teilnehmer belastet (ausgenommen er ist privat gegen Annullierungskosten versichert). Im Annullierungsfall deckt die Versicherung die Annullierungskosten (nicht jedoch die Bearbeitungsgebühren).

3.7 Es bleibt Ihnen unbenommen Bentour nachzuweisen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder dem Nichtantritt der Reise keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind als die von Bentour geforderte Pauschale.

3.8 Wenn die Reise auf Wunsch des Kunden nach dem Prinzip „Dynamisches Paketieren/Dynamic Packaging“ zusammengestellt wurde, werden Sonderpreise der einzelnen Leistungsträger (Fluggesellschaften und Hotels) verwendet, die grundsätzlich nicht erstattet werden können. Aus diesem Grund gelten folgende abweichende Annulierungskosten:

a.) bei Flugpauschalreisen vom Tag der Buchung bis 15 Tage vor Reiseantritt 70% des Reisepreises
b.) ab dem 14 Tag vor Reisebeginn oder bei Nicht-Erscheinen am Abflugtag 90% des Reisepreises

Darüber hinaus ist eine Änderung der Reisedaten in Bezug auf den Reisetermin, Reiseziel, Beförderungsart und/oder Abflughafen nicht möglich. Die Möglichkeit der Ersetzung durch einen Dritten ist im Einzelfall bei Bentour anzufragen. Sofern die Ersetzung möglich ist, berechnet Bentour dem Kunden die entstandenen Mehrkosten des/der jeweiligen Leistungsträgers.

3.9 Bei einem Flug, der auf Wunsch des Kunden nach dem Prinzip „Dynamisches Paketieren/Dynamic Packaging“ gebucht wurde, werden Sonderpreise der einzelnen Fluggesellschaften verwendet, die grundsätzlich nicht erstattet werden können. Darüber hinaus ist eine Änderung der Reisedaten in Bezug auf den Reisetermin, Reiseziel, Beförderungsart und/oder Abflughafen nicht möglich. Die Möglichkeit der Ersetzung durch einen Dritten ist im Einzelfall bei Bentour anzufragen. Sofern die Ersetzung möglich ist, berechnet Bentour dem Kunden die entstandenen Mehrkosten des/der jeweiligen Leistungsträgers.

4. Änderungen der Prospektausschreibungen, Preisänderungen, Änderungen im Transportbereich.
4.1. Änderungen vor Vertragsabschluss
Bentour Türkei-Reisen AG behält sich ausdrücklich das Recht vor, Prospektangaben, Leistungsbeschreibungen, Preise in den Prospekten und auf der Preisliste vor Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, orientiert Sie Ihre Buchungsstelle vor Vertragsabschluss über diese Änderung.

4.2. Preisänderungen nach Vertragsabschluss In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Preiserhöhungen können sich aus

a) der nachträglichen Erhöhung der Beförderungskosten (einschliesslich der Treibstoffzuschläge)
b) neu eingeführten oder erhöhten staatlichen Abgaben oder Gebühren (wie zum Beispiel Flughafentaxen, Landegebühren, Ein- und Ausschiffungsgebühren usw.)
c) Wechselkursänderungen oder
d) staatlich verfügten Preiserhöhungen (z. B. Mehrwertsteuer) ergeben. Erhöhen sich die Kosten dieser Reiseleistungen, so können sie an Sie weitergegeben werden. Der Reisepreis erhöht sich entsprechend. Bentour Türkei-Reisen AG wird die Preiserhöhung bis spätestens 21 Tage vor Reisebeginn vornehmen. Sofern die Preiserhöhung mehr als 5 Prozent beträgt, stehen Ihnen die unter Ziffer 4.4. genannten Rechte zu.

4.3. Programmänderungen,
Änderungen im Transportbereich nach Ihrer Buchung und vor Reisebeginn: Bentour Türkei-Reisen AG behält sich auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z. B. Unterkunft, Transport, Transportmittel, Fluggesellschaften, Flugzeiten usw.) zu ändern, wenn unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern. Bentour Türkei-Reisen AG bemüht sich, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten. Bentour Türkei-Reisen AG orientiert Sie so rasch als möglich über solche Änderungen und deren Auswirkungen auf die Kosten.

4.4. Ihre Rechte, wenn nach Vertragsabschluss der Reisepreis erhöht, Programmänderungen oder Änderungen im Transportbereich vorgenommen werden: Führt die Programmänderung oder die Änderung einzelner vereinbarten Leistungen zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 5 Prozent, so haben

Sie folgende Rechte:
a) Sie können die Vertragsänderung annehmen;
b) Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung vom Vertrag schriftlich zurücktreten und Sie erhalten den bereits bezahlten Reisepreis unverzüglich rückerstattet, oder
c) Sie können uns innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung schriftlich mitteilen, dass Sie an einer von uns vorgeschlagenen gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen wollen. Wir sind bemüht, Ihnen eine solche anzubieten.
Ist die Ersatzreise günstiger, wird Ihnen die Preisdifferenz rückerstattet. Sollte die Ersatzreise teurer sein, ist der ursprünglich  ereinbarte Preis zu bezahlen. Lassen Sie uns keine Mitteilung nach Buchstabe b) oder c) zukommen, so stimmen Sie der Preiserhöhung, der Programmänderung oder der Änderung einzelner vereinbarten Leistungen zu (die 5-Tage Frist ist eingehalten, wenn Sie Ihre Mitteilung am 5. Tag der Post übergeben).

4.5 Wenn die Reise auf Wunsch des Kunden nach dem Prinzip „Dynamisches Paketieren/Dynamic Packaging“ zusammengestellt wurde, kann der Preis gegenüber der Katalogausschreibung abweichen.

5. Rücktritt und Kündigung durch BENTOUR
In folgenden Fällen kann BENTOUR vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

5.1. Ohne Einhaltung einer Frist:
Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch BENTOUR nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Masse vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem Falle behält BENTOUR den Anspruch auf den Reisepreis, jedoch der des Wertes der ersparten Aufwendungen und derjenigen Vorteile, der aus einer anderweitigen Verwendung, der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt wird, einschliesslich der von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge.

5.2. Bis 2 Wochen vor Reiseantritt:
Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn BENTOUR in der Beschreibung der Reise (Prospekt/Katalog) ausdrücklich auf die für die Reise notwendige Mindestteilnehmerzahl hingewiesen hat. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

5.3. Bis 4 Wochen vor Reiseantritt:
Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für BENTOUR deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die BENTOUR im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht durch BENTOUR besteht jedoch nur, wenn BENTOUR die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat, die zum Rücktritt führenden Umstände nachweist und dem Kunden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich wird ihm sein Buchungsaufwand pauschal erstattet, sofern er von einem Ersatzangebot seitens BENTOUR keinen Gebrauch macht.

6. Änderungen im Programm
Bentour Türkei-Reisen AG behält sich auch in Ihrem Interesse vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (z. B. Unterkunft,
Transportart, Transportmittel, Fluggesellschaften, Flugzeugtypen oder Zeiten,
usw.) zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände dieses erfordern.
Bentour Türkei- Reisen AG bemüht sich jedoch, gleichwertige Ersatzleistungen
zu erbringen.

7. Sie treten die Reise an, können sie aber nicht beenden
Sollten Sie aus irgendeinem Grund die Reise vorzeitig abbrechen, so kann Ihnen der Preis für das Reisearrangement nicht rückerstattet werden. Allfällig nicht bezogene Leistungen werden Ihnen zurückbezahlt, sofern sie Bentour Türkei-Reisen AG nicht belastet werden. In dringenden Fällen (z. B. bei eigener Erkrankung oder Unfall, schwere Erkrankung oder Tod einer nahe stehenden Person) wird Ihnen die Bentour Türkei- Reisen AG Reiseleitung, die örtliche Bentour Türkei-Reisen AG-Vertretung oder der Leistungsträger soweit als möglich bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise behilflich sein. Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit zum Abschluss einer Rückreisekosten-Versicherung, welche im Reisepreis nicht inbegriffen ist. Näheres erfahren Sie auf Anfrage bei Ihrer Buchungsstelle

8. Beanstandungen
8.1. Beanstandungen und Abhilfeverfahren
Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie berechtigt und verpflichtet, bei der Bentour Türkei- Reisen AG Reiseleitung, der örtlichen Bentour Türkei- Reisen AG Vertretung oder dem Leistungsträger unverzüglich diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden und unentgeltliche Abhilfe zu verlangen.

8.2. Die Reiseleitung, die örtliche Bentour Türkei-Reisen AG-Vertretung oder der Leistungsträger wird bemüht sein, innert der Reise angemessenen Frist Abhilfe zu leisten. Wird während der Reise und innert angemessener Frist keine Abhilfe geleistet, ist Abhilfe nicht möglich oder ist sie nicht genügend, so lassen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe von der Reiseleitung, dem örtlichen Bentour Türkei-Reisen AG Vertreter oder dem Leistungsträger schriftlich bestätigen. Die Reiseleitung der örtlichen Bentour Türkei-Reisen AG-Vertreter oder der Leistungsträger ist verpflichtet, den Sachverhalt und Ihre Beanstandung schriftlich festzuhalten. Sie sind jedoch nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen und dergleichen anzuerkennen. Das schriftliche Festhalten des Sachverhalts und Ihrer Beanstandungen stellt unter keinen Umständen eine Anerkennung der darin geschilderten Vorkommnisse durch die Bentour Türkei Reisen AG dar.

8.3 Sofern während der Reise und innert angemessener Frist keine Abhilfe geleistet wird und es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, sind Sie berechtigt, selbst für Abhilfe zu sorgen. Die Ihnen entstehenden Kosten werden Ihnen im Rahmen der ursprünglich vereinbarten Reise (Hotelkategorie, Transportmittel usw.) und gegen Beleg von Bentour Türkei-Reisen AG ersetzt, vorausgesetzt Sie haben den Mangel beanstandet und eine schriftliche Bestätigung (Ziffer 8.1. und 8.2.) verlangt (zur Höhe dieses Schadenersatzes siehe Ziffer 9).

8.4. Sofern das Gepäck bei Flugreisen verloren geht oder beschädigt wird, haben Sie eine Schadenanzeige (P.I.R) an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft zu erstatten, die die Beförderung durchgeführt hat. Nach den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaft ist die Schadensanzeige in der Regel Voraussetzung für die Durchsetzung etwaiger Ansprüche. Für den Verlust oder die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld in aufgegebenem Gepäck übernimmt Bentour keine Haftung. Es gelten hierfür die massgeblichen internationalen Regelwerke der jeweiligen Fluggesellschaften.

8.5. Wie Sie Ihre Forderung gegenüber Bentour Türkei-Reisen AG geltend machen: Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber Bentour Türkei-Reisen AG geltend machen wollen, müssen Sie Ihre Beanstandung innert 30 Tagen nach der Rückkehr schriftlich an Bentour Türkei-Reisen AG unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung der Reiseleitung, der örtlichen Bentour Türkei-Reisen AG-Vertretung oder des Leistungsträgers und allfällige Beweismittel beizulegen.

9. Haftung
9.1. Bentour Türkei-Reisen AG kann in keiner Weise verantwortlich gemacht werden für Unfälle irgendwelcher Art und deren Folgen, Verletzungen, Verspätungen, Unregelmässigkeiten, Schaden an Personen und Sachen, Flugplanänderungen, Rundreiseprogrammänderungen und dergleichen.

10. Rückbestätigung von Flugscheinen
10.1. Bei nicht begleiteten Reisen sind Sie für die Rückbestätigung des Rückfluges verantwortlich. Die notwendigen Angaben entnehmen Sie bitte den Reiseunterlagen. Versäumte Rückbestätigungen können zum Verlust des Transportanspruches führen, allfällige Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten.

11. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Bentour Türkei-Reisen AG informiert die Reisenden über Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften des Reiselandes. Die Reisenden sind jedoch für die Einhaltung dieser Vorschriften (z.B. Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, evtl. erforderliche Impfungen, sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften) selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Lasten des Reisenden, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation seitens Bentour Türkei-Reisen AG bedingt sind. Die Informationen gelten für Bürger der Schweiz, sofern sie im Besitz eines gültigen Reisepasses oder Personalausweises sind. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.

12. Ombudsmann
12.1. Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie an den unabhängigen Ombudsmann für das Reisegewerbe gelangen. Der Ombudsmann ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und Bentour Türkei-Reisen AG oder dem Reisebüro, bei dem Sie die Reise gebucht haben, eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen.

12.2. Die Adresse des Ombudsmanns lautet: Ombudsmann der Schweizer Reisebranche
Postfach 4601 Olten
Telefon: +41 (0)62 212 66 60
Fax: +41 (0)62 212 66 80

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
13.1. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Bentour Türkei-Reisen AG ist schweizerisches Recht anwendbar.

13.2. Klagen gegen Bentour Türkei-Reisen AG können nur an seinem Sitz in der Stadt Zürich angebracht werden, sofern keine anderen gesetzlichen Bestimmungen vorrangig sind.

Reiseveranstalter
Bentour Türkei Reisen AG
Badenerstrasse 47
CH-8004 Zürich
Tel.: +41 (0)43 243 46 36
Fax.: +41 (0)43 243 46 30
info@bentour.ch
www.bentour.ch
Handelsregisternummer: CH-020.3.027.970-5
Gericht: Bezirksgericht Zürich
Postfach, 8026 Zürich
Liegenschaften:
Badenerstrasse 90, 8004 Zürich
Wengistr. 28, 8004 Zürich
Tel.: +41 (0)44 248 21 11

AGB Schweiz - Schweiz (gültig vom 1. April bis 31. Oktober 2012)

1. Vertragsabschluss
1.1. Der Vertrag zwischen Ihnen und der Bentour Türkei-Reisen AG kommt mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung bei Ihrer Buchungsstelle zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (mitsamt diesen allgemeinen Vertrags und Reisebedingungen) für Sie und die Bentour Türkei- Reisen AG wirksam.

1.2. Sonderwünsche sind nur Vertragsinhalt, wenn sie von Ihrer Buchungsstelle
akzeptiert und vorbehaltlos schriftlich bestätigt worden sind.

2. Preise und Zahlungsbedingungen
2.1. Anzahlung
Anlässlich der vorbehaltlosen Annahme Ihrer Buchung durch die Buchungsstelle sind folgende Anzahlungen zu leisten: 20 % für alle Reisearten. Erhält die Buchungsstelle die Anzahlungen nicht fristgerecht kann Bentour Türkei-Reisen AG die Reiseleistungen verweigern und die Annullierungskosten gemäss Ziffer 3.2. ff. geltend machen.

2.2. Restzahlung
Die Zahlung für den restlichen Reisepreis hat bis spätestens 21 Tage vor Abreise bei der Buchungsstelle einzutreffen. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, kann Bentour Türkei-Reisen AG die Reiseleistungen verweigern und die Annullierungskosten noch Ziffer 3.2. ff. geltend machen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden Ihnen die Dokumente nach Eingang Ihrer Zahlung für den gesamten Rechnungsbetrag ausgehändigt oder zugestellt.

2.3. Kurzfristige Buchungen
Buchen Sie Ihre Reise weniger als 21 Tage vor Abreise, ist der gesamte Rechnungsbetrag anlässlich der Buchung zu bezahlen.

2.4. Kostenanteile Ihrer Buchungsstelle für Beratung und Reservationen
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Ihre Buchungsstelle neben den im Prospekt erwähnten Preisen zusätzliche Kostenanteile für die Beratung und Reservation gemäss den Richtlinien des Schweizerischen Reisebüro- Verbandes / Deutschen Reisebüroverbandes erheben kann.

2.5. Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt. Verzug tritt nach Ablauf dieser Frist ohne weitere Mahnung ein. Nach Eintritt des Verzugs ist Bentour berechtigt, für jede Mahnung eine Gebühr von CHF 15.- oder 10.- € zu erheben, bis die ausstehenden Beträge beglichen sind. Der Schuldner hat Verzugszinsen von 5% des zur Zahlung fälligen Rechnungsbetrages zu
bezahlen.

3. Änderung der Anmeldung, des Reiseprogramms oder Aufschaffung durch den Kunden
3.1. Allgemeines
Wenn Sie die Reise absagen (annullieren) oder eine Änderung, Umbuchung der gebuchten Reise wünschen, so müssen Sie dies Ihrer Buchungsstelle persönlich oder durch eingeschriebenen Brief mitteilen. Die bereits erhaltenen Reisedokumente sind der Buchungsstelle gleichzeitig zurückzugeben.

3.2. Bearbeitungsgebühr
Bei einer Aufschaffung, Änderung oder Umbuchung Ihrer Reise werden pro Person CHF 60,- oder 48.- € pro Auftrag, maximal CHF 120,- oder 96.- € als Bearbeitungsgebühr erhoben. Diese Bearbeitungsgebühren werden nicht durch eine allenfalls bestehende Aufschaffungskostenversicherung gedeckt.

3.3. Annullierungskosten
Sagen Sie die Reise vor Reisebeginn ab oder wollen Sie irgendwelche Änderungen oder Umbuchungen vornehmen lassen, so werden zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren (Ziffer 3.2.) folgende Annullierungskosten erhoben:

a.) bis 30. Tag vor Reisebeginn 10% des Reisepreises
b.) ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises
c.) ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 35 % des Reisepreises
d.) ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
e.) ab 6. bis1 Tag vor Reisebeginn 75 % des Reisepreises
f.) am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 90% des Reisepreises.

Der Rücktritt von Gruppenbuchungen (Reisen mit Sonderpreisen, Spezialangebote und gruppenermässigte Buchungen), auch ein Teilstorno, unterliegt besonderen Konditionen und wird wie folgt gestaffelt:

a.) bis 45. Tag vor Reisebeginn 20% des Reisepreises
b.) ab 44. bis 28.Tag vor Reisebeginn 25% des Reisepreises
c.) ab 27. bis 22. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
d.) ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 75% des Reisepreises
e.) ab 14. bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 90% des Reisepreises.

Die Annullierungskosten beinhalten nicht die Kosten für evtl. abgeschlossene Versicherungen.3.4 Für Sonderausschreibungen (Last Minute, Special Offer und Aktuelles) gelten abweichende Rücktrittsgebühren.

a.) bis 30. Tag vor Reisebeginn 30% des Reisepreises
b.) ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 35% des Reisepreises
c.) ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 45% des Reisepreises
d.) ab 14. Bis 8. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
e.) ab 7. Tag bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 90% des Reisepreises.

3.5 Stornobedingungen für Greenfee Stornierungen:
a) Greenfeegebühren sind auch im Falle des Rücktritts des Kunden nicht
erstattungsfähig.

3.6. Annullierungskostenversicherung
Eine obligatorische Annullierungskostenversicherung wird jedem Teilnehmer belastet (ausgenommen er ist privat gegen Annullierungskosten versichert). Im Annullierungsfall deckt die Versicherung die Annullierungskosten (nicht jedoch die Bearbeitungsgebühren).

3.7 Es bleibt Ihnen unbenommen Bentour nachzuweisen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder dem Nichtantritt der Reise keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind als die von Bentour geforderte Pauschale.

3.8 Wenn die Reise auf Wunsch des Kunden nach dem Prinzip „Dynamisches Paketieren/Dynamic Packaging“ zusammengestellt wurde, werden Sonderpreise der einzelnen Leistungsträger (Fluggesellschaften und Hotels) verwendet, die grundsätzlich nicht erstattet werden können. Aus diesem Grund gelten folgende abweichende Annulierungskosten:

a.) bei Flugpauschalreisen vom Tag der Buchung bis 15 Tage vor Reiseantritt 70% des Reisepreises
b.) ab dem 14 Tag vor Reisebeginn oder bei Nicht-Erscheinen am Abflugtag 90% des Reisepreises
Darüber hinaus ist eine Änderung der Reisedaten in Bezug auf den Reisetermin, Reiseziel, Beförderungsart und/oder Abflughafen nicht möglich. Die Möglichkeit der Ersetzung durch einen Dritten ist im Einzelfall bei Bentour anzufragen. Sofern die Ersetzung möglich ist, berechnet Bentour dem Kunden die entstandenen Mehrkosten des/der jeweiligen Leistungsträgers. 3.9 Bei einem Flug, der auf Wunsch des Kunden nach dem Prinzip „Dynamisches Paketieren/Dynamic Packaging“ gebucht wurde, werden
Sonderpreise der einzelnen Fluggesellschaften verwendet, die grundsätzlich nicht erstattet werden können. Darüber hinaus ist eine Änderung der Reisedaten in Bezug auf den Reisetermin, Reiseziel, Beförderungsart und/oder Abflughafen nicht möglich. Die Möglichkeit der Ersetzung durch einen Dritten ist im Einzelfall bei Bentour anzufragen. Sofern die Ersetzung möglich ist, berechnet Bentour dem Kunden die entstandenen Mehrkosten des/der jeweiligen Leistungsträgers

4. Änderungen der Prospektausschreibungen, Preisänderungen, Änderungen im Transportbereich.
4.1. Änderungen vor Vertragsabschluss
Bentour Türkei-Reisen AG behält sich ausdrücklich das Recht vor, Prospektangaben, Leistungsbeschreibungen, Preise in den Prospekten und auf der Preisliste vor Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, orientiert Sie Ihre Buchungsstelle vor Vertragsabschluss über diese Änderung.

4.2. Preisänderungen nach Vertragsabschluss
In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Preiserhöhungen können sich aus
a) der nachträglichen Erhöhung der Beförderungskosten (einschliesslich der Treibstoffzuschläge)
b) neu eingeführten oder erhöhten staatlichen Abgaben oder Gebühren (wie zum Beispiel Flughafentaxen, Landegebühren, Ein- und Ausschiffungsgebührenusw.)
c) Wechselkursänderungen oder
d) staatlich verfügten Preiserhöhungen (z. B. Mehrwertsteuer) ergeben. Erhöhen sich die Kosten dieser Reiseleistungen, so können sie an Sie weitergegeben werden. Der Reisepreis erhöht sich entsprechend. Bentour Türkei-Reisen AG wird die Preiserhöhung bis spätestens 21 Tage vor Reisebeginn vornehmen. Sofern die Preiserhöhung mehr als 5 Prozent beträgt, stehen Ihnen die unter Ziffer 4.4. genannten Rechte zu.

4.3. Programmänderungen,
Änderungen im Transportbereich nach Ihrer Buchung und vor Reisebeginn: Bentour Türkei-Reisen AG behält sich auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z. B. Unterkunft, Transport, Transportmittel, Fluggesellschaften, Flugzeiten usw.) zu ändern, wenn unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern. Bentour Türkei-Reisen AG bemüht sich, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten. Bentour Türkei-Reisen AG orientiert Sie so rasch als möglich über solche Änderungen und deren Auswirkungen auf die Kosten. 4.4. Ihre Rechte, wenn nach Vertragsabschluss der Reisepreis erhöht, Programmänderungen oder Änderungen im Transportbereich vorgenommen
werden: Führt die Programmänderung oder die Änderung einzelner vereinbarten Leistungen zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 5 Prozent, so haben Sie folgende Rechte:
a) Sie können die Vertragsänderung annehmen;
b) Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung vom Vertrag schriftlich zurücktreten und Sie erhalten den bereits bezahlten Reisepreis unverzüglich rückerstattet, oder
c) Sie können uns innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung schriftlich mitteilen, dass Sie an einer von uns vorgeschlagenen gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen wollen. Wir sind bemüht, Ihnen eine solche anzubieten. Ist die Ersatzreise günstiger, wird Ihnen die Preisdifferenz rückerstattet. Sollte die Ersatzreise teurer sein, ist der ursprünglich vereinbarte Preis zu bezahlen. Lassen Sie uns keine Mitteilung nach Buchstabe b) oder c) zukommen, so stimmen Sie der Preiserhöhung, der Programmänderung oder der Änderunen einzelner vereinbarten Leistungen zu (die 5-Tage Frist ist eingehalten, wenn Sie Ihre Mitteilung am 5. Tag der Post übergeben).

4.5 Wenn die Reise auf Wunsch des Kunden nach dem Prinzip „Dynamisches Paketieren/Dynamic Packaging“ zusammengestellt wurde, kann der Preis gegenüber der Katalogausschreibung abweichen.

5. Rücktritt und Kündigung durch BENTOUR
In folgenden Fällen kann BENTOUR vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

5.1. Ohne Einhaltung einer Frist:
Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch BENTOUR nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Masse vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem Falle behält BENTOUR den Anspruch auf den Reisepreis, jedoch der des Wertes der ersparten Aufwendungen und derjenigen Vorteile, der aus einer anderweitigen Verwendung, der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt wird, einschliesslich der von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge.

5.2. Bis 2 Wochen vor Reiseantritt:
Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn BENTOUR in der Beschreibung der Reise (Prospekt/Katalog) ausdrücklich auf die für die Reise notwendige Mindestteilnehmerzahl hingewiesen hat. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

5.3. Bis 4 Wochen vor Reiseantritt:
Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für BENTOUR deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die BENTOUR im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht
durch BENTOUR besteht jedoch nur, wenn BENTOUR die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat, die zum Rücktritt führenden Umstände nachweist und dem Kunden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich wird ihm sein
Buchungsaufwand pauschal erstattet, sofern er von einem Ersatzangebot seitens BENTOUR keinen Gebrauch macht.

6. Änderungen im Programm
Bentour Türkei-Reisen AG behält sich auch in Ihrem Interesse vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (z. B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Fluggesellschaften, Flugzeugtypen oder Zeiten, usw.) zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände dieses erfordern. Bentour Türkei- Reisen AG bemüht sich jedoch, gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen.

7. Sie treten die Reise an, können sie aber nicht beenden
Sollten Sie aus irgendeinem Grund die Reise vorzeitig abbrechen, so kann Ihnen der Preis für das Reisearrangement nicht rückerstattet werden. Allfällig nicht bezogene Leistungen werden Ihnen zurückbezahlt, sofern sie Bentour Türkei-Reisen AG nicht belastet werden. In dringenden Fällen (z. B. bei eigener Erkrankung oder Unfall, schwere Erkrankung oder Tod einer nahe stehenden Person) wird Ihnen die Bentour Türkei- Reisen AG Reiseleitung, die örtliche Bentour Türkei-Reisen AG-Vertretung oder der Leistungsträger soweit als möglich bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise behilflich sein. Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit zum Abschluss einer Rückreisekosten-Versicherung, welche im Reisepreis nicht inbegriffen ist. Näheres erfahren Sie auf Anfrage bei Ihrer Buchungsstelle.

8. Beanstandungen
8.1. Beanstandungen und Abhilfeverfahren
Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie berechtigt und verpflichtet, bei der Bentour Türkei- Reisen AG Reiseleitung, der örtlichen Bentour Türkei- Reisen AG Vertretung oder dem Leistungsträger unverzüglich diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden und unentgeltliche Abhilfe zu verlangen.

8.2. Die Reiseleitung, die örtliche Bentour Türkei-Reisen AG-Vertretung oder der Leistungsträger wird bemüht sein, innert der Reise angemessenen Frist Abhilfe zu leisten. Wird während der Reise und innert angemessener Frist keine Abhilfe geleistet, ist Abhilfe nicht möglich oder ist sie nicht genügend, so lassen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe von der Reiseleitung, dem örtlichen Bentour Türkei-Reisen AG Vertreter oder dem Leistungsträger schriftlich bestätigen. Die Reiseleitung der örtlichen Bentour Türkei-Reisen AG-Vertreter oder der Leistungsträger ist verpflichtet, den Sachverhalt und Ihre Beanstandung schriftlich festzuhalten. Sie sind jedoch nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen und
dergleichen anzuerkennen. Das schriftliche Festhalten des Sachverhalts und Ihrer Beanstandungen stellt unter keinen Umständen eine Anerkennung der darin geschilderten Vorkommnisse durch die Bentour Türkei Reisen AG dar.

8.3 Sofern während der Reise und innert angemessener Frist keine Abhilfe geleistet wird und es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, sind Sie berechtigt, selbst für Abhilfe zu sorgen. Die Ihnen entstehenden Kosten werden Ihnen im Rahmen der ursprünglich vereinbarten Reise (Hotelkategorie, Transportmittel usw.) und gegen Beleg von Bentour Türkei-Reisen AG ersetzt, vorausgesetzt Sie haben den Mangel beanstandet und eine schriftliche Bestätigung (Ziffer 8.1. und 8.2.) verlangt (zur Höhe dieses Schadenersatzes siehe Ziffer 9).

8.4. Sofern das Gepäck bei Flugreisen verloren geht oder beschädigt wird, haben Sie eine Schadenanzeige (P.I.R) an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft zu erstatten, die die Beförderung durchgeführt hat. Nach den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaft ist die Schadensanzeige in der Regel Voraussetzung für die Durchsetzung etwaiger Ansprüche. Für
den Verlust oder die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld in aufgegebenem Gepäck übernimmt Bentour keine Haftung. Es gelten hierfür die massgeblichen internationalen Regelwerke der jeweiligen Fluggesellschaften.

8.5. Wie Sie Ihre Forderung gegenüber Bentour Türkei-Reisen AG geltend machen:
Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber Bentour Türkei-Reisen AG geltend machen wollen, müssen Sie Ihre Beanstandung innert 30 Tagen nach der Rückkehr schriftlich an Bentour Türkei-Reisen AG unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung der Reiseleitung, der örtlichen Bentour Türkei-Reisen AG-Vertretung oder des Leistungsträgers und allfällige Beweismittel beizulegen.

9. Haftung
9.1. Bentour Türkei-Reisen AG kann in keiner Weise verantwortlich gemacht werden für Unfälle irgendwelcher Art und deren Folgen, Verletzungen, Verspätungen, Unregelmässigkeiten, Schaden an Personen und Sachen, Flugplanänderungen, Rundreiseprogrammänderungen und dergleichen.

10. Rückbestätigung von Flugscheinen
10.1. Bei nicht begleiteten Reisen sind Sie für die Rückbestätigung des Rückfluges verantwortlich. Die notwendigen Angaben entnehmen Sie bitte den Reiseunterlagen. Versäumte Rückbestätigungen können zum Verlust des Transportanspruches führen, allfällige Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten.

11. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Bentour Türkei-Reisen AG informiert die Reisenden über Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften des Reiselandes. Die Reisenden sind jedoch für die Einhaltung dieser Vorschriften (z.B. Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, evtl. erforderliche Impfungen, sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften) selbst verantwortlich.
Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Lasten des Reisenden, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation seitens
Bentour Türkei-Reisen AG bedingt sind. Die Informationen gelten für Bürger der Schweiz, sofern sie im Besitz eines gültigen Reisepasses oder Personalausweises sind. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.

12. Ombudsmann
12.1. Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie an den unabhängigen Ombudsmann für das Reisegewerbe gelangen. Der Ombudsmann ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und Bentour Türkei-Reisen AG oder dem Reisebüro, bei dem Sie die Reise gebucht haben, eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen.

12.2. Die Adresse des Ombudsmanns lautet:
Ombudsmann der Schweizer Reisebranche
Postfach 4601 Olten
Telefon: +41 (0)62 212 66 60
Fax: +41 (0)62 212 66 80

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
13.1. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Bentour Türkei-Reisen AG ist schweizerisches Recht anwendbar.

13.2. Klagen gegen Bentour Türkei-Reisen AG können nur an seinem Sitz in der Stadt Zürich angebracht werden, sofern keine anderen gesetzlichen Bestimmungen vorrangig sind.

AGB Deutschland- Winter (gültig vom 1. November bis 31. März 2012)

1. Vertragsabschluss
1.1. Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde der BCH den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebot sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von BCH für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden vorliegen.

1.2. Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von BCH nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskunft zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen des Reiseveranstalters hinausgehen oder im Widerspruch zu Reiseausschreibung stehen.

1.3. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.4. Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung von BCH vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von BCH vor, an das sie für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist BCH die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt.

2. Bezahlung
2.1. Nach Vertragsabschluss und nach Aushändigung eines Sicherungsscheins gemäss § 651k BGB wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird vier Wochen vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist.

2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl BCH zur ordnungsgemässen Erbringung der vertraglichen Leistung bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist BCH berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäss Ziff. 5 zu belasten.

2.3. Die Reiseunterlagen werden dem Kunden nach vollständigen Zahlungseingang, jedoch frühestens 21 Tage vor Anreise, per Post an die in der Buchung angegebene Adresse übersandt. Sollten die Reisedokumente dem Anmelder bzw. Reiseteilnehmer wider Erwarten nicht bis spätestens 5 Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, hat sich dieser unverzüglich mit BCH in Verbindung zu setzen. In diesen Fällen wird BCH, die vollständige Bezahlung vorausgesetzt, die Reisedokumente sofort zusenden oder bei Flugreisen am Flughafenschalter (Hinterlegung gegen Gebühr) gegen eindeutigen Zahlungsnachweis oder Barzahlung am Abflugtag aushändigen.

3. Leistungen
3.1. Der Umfang der reisevertraglich geschuldeten Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen in dem zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Prospekt bzw. aus der zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Sonderausschreibung und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Rechnung/Bestätigung.

3.2. Die im Prospekt/der Sonderausschreibung enthaltenen Angaben sind für BCH bindend. BCH behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Kunde vor Buchung selbstverständlich  informiert wird.

3.3. Bei Widersprüchen zwischen den Leistungsbeschreibungen in einem Reiseprospekt und einer Sonderausschreibung gelten nur die Leistungsbeschreibungen der Sonderausschreibung, wenn der Kunde zum ermässigten Reisepreis der Sonderausschreibung bucht.

3.4. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung durch BCH.

3.5. Ohne ausdrücklichen Hinweis kann nicht von behindertengerechter Ausstattung der Hotels ausgegangen werden. Behindertengerechte Zimmer nur auf Anfrage und schriftliche Bestätigung seitens BCH.

4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

4.2. BCH behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie z.B. Flughafengebühren, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für BCH nicht vorhersehbar waren. Über eine nachträgliche Änderung des Reisepreises oder die Änderung einer wesentlichen Reiseleistung wird BCH den Reisegast unverzüglich in Kenntnis setzen. In jedem Fall ist eine Preiserhöhung nur bis zum 21.Tag vor Reiseantritt möglich. Preiserhöhungen danach sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn BCH in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung durch BCH über die Preiserhöhung bzw. die Änderung der Reiseleistung BCH gegenüber geltend zu machen.

4.3 Wenn die Reise auf Wunsch des Kunden nach dem Prinzip „Dynamisches Paketieren/Dynamic Packaging“ zusammengestellt wurde, kann der Preis gegenüber der Katalogausschreibung abweichen.

5. Rücktritt durch Kunden
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Massgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei BCH. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert BCH den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann BCH, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. BCH hat bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen derReiseleistung berücksichtigt. Die Entschädigung wird wie folgt berechnet:

5.1.
Bei Flugreisen, Flugpauschalreisen und Gruppenbuchungen, die nicht unter Ziffer 5.2. fallen
a) bis 30. Tag vor Reiseantritt 10% des Reisepreises
b) ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises
c) ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 35% des Reisepreises
d) ab 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises
e) ab 6. bis 1 Tag vor Reiseantritt 75% des Reisepreises
f) am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 90% des Reisepreises

5.2. Bei Gruppenreisen
Der Rücktritt von Gruppenbuchungen (Reisen mit Sonderpreisen, Spezialangebote und gruppenermässigte Buchungen), auch ein Teilstorno, unterliegt besonderen Konditionen und wird wie folgt gestaffelt:

a) bis 45. Tag vor Reiseantritt 20% des Reisepreises
b) ab 44. bis 28. Tag vor Reiseantritt 25% des Reisepreises
c) ab 27. bis 22. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises
d) ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 75% des Reisepreises
e) ab 14. bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 90% des Reisepreises

5.3 Bei Dynamisches Paketieren/Dynamic Packaging
Wenn die Reise auf Wunsch des Kunden nach dem Prinzip „Dynamisches Paketieren/ Dynamic Packaging“ zusammengestellt wurde, werden Sonderpreise der einzelnen Leistungsträger (Fluggesellschaften und Hotels) verwendet, die grundsätzlich nicht erstattet werden können. Aus diesem Grund gelten folgende abweichende Stornokosten:

a) bei Flugpauschalreisen vom Tag der Buchung bis 15 Tage vor Reiseantritt 70% des Reisepreises
b) ab dem 14. Tag vor Reisebeginn oder bei Nicht-Erscheinen am Abflugtag 90% des Reisepreises
*Die Rücktrittskosten (Stornokosten) unter Ziffer 5.1., 5.2. und 5.3. beinhalten nicht die Kosten für eventuell abgeschlossene Reiseversicherungen.

5.4. Für Sonderausschreibungen (Last-Minute, Special Offer und Aktuelles) gelten abweichende Rücktrittsgebühren.
- bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 30% des Reisepreises
- vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 35% des Reisepreises
- vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 45 % des Reisepreises
- vom 14.Tag bis 8.Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises
- ab 7.Tag vor Reiseantritt 75 % des Reisepreises
- ab dem Tag des Reisebeginns und bei Nichtantritt 90 % des Reisepreises

5.5. Greenfeegebühren sind auch im Falle des Rücktritts des Kunden nicht erstattungsfähig.

5.6. Es bleibt dem Reisekunden unbenommen, BCH nachzuweisen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder dem Nichtantritt der Reise keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind als die von BCH geforderte Pauschale.

5.7. BCH behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit BCH nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind.

5.8 Das gesetzliche Recht des Kunden, gem. § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt unberührt.

6. Umbuchungen
6.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, kann BCH bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Kunden erheben. Soweit vor der Zusage der Umbuchung nichts anderes vereinbart ist, beträgt das Umbuchungsentgelt bis zum 30.Tag vor Reiseantritt EUR 50,00 pro Umbuchungsvorgang. Für Reisen, die nach dem Prinzip „Dynamisches Paketieren/ Dynamic Packaging“ zusammengestellt wurden, ist keine Umbuchung nach Abschluss der Buchung möglich.

6.2. Umbuchungswünsche, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gem. Ziffer 5 zu diesen Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

7. Reise-Versicherungen
Eine Versicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. BCH empfiehlt eine solche Versicherung in Form des Basis- oder Komplettschutzes, die bei Buchung der Reise abgeschlossen werden sollte. Wenn ein Versicherungsfall eintritt, ist unverzüglich die Versicherungsgesellschaft zu kontaktieren. BCH ist mit der Schadensregulierung nicht befasst.

8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäss angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. BCH wird sich um die Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

9. Rücktritt und Kündigung durch BCH
In folgenden Fällen kann BCH vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

9.1. Ohne Einhaltung einer Frist:
Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch BCH nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Masse vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem Falle behält BCH den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen und derjenigen Vorteile anrechnen lassen, der aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt wird, einschliesslich der von den Leistungsträgern erstatteten Beträge.

9.2. Bis 2 Wochen vor Reiseantritt:
Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn BCH in der Beschreibung der Reise (Prospekt/Katalog) ausdrücklich auf die für die Reise notwendige Mindestteilnehmerzahl und den spätesten Zeitpunkt des Rücktritts hingewiesen hat. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

9.3. Bis 4 Wochen vor Reiseantritt:
Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für BCH deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die BCH im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht durch BCH besteht jedoch nur, wenn BCH die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat, die zum Rücktritt führenden Umstände nachweist und dem Kunden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich wird ihm sein Buchungsaufwand pauschal erstattet, sofern er von einem Ersatzangebot seitens BCH keinen Gebrauch macht.

10. Obliegenheiten des Kunden
10.1. Die sich aus § 651b Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung zur Mängelanzeige ist bei Reisen mit BCH wie folgt konkretisiert:

a) Der Reisende ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Vertretung von BCH (Reiseleitung, Agentur) anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
b) Ist nach den vertraglichen Vereinbarungen eine örtliche Vertretung oder Reiseleitung nicht geschuldet, so ist der Reisende verpflichtet, Mängel unverzüglich direkt gegenüber BCH unter nachstehend angegebener Anschrift anzuzeigen.
c) Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt. 10.2. Reiseleiter, Agentur und Mitarbeiter von Leistungsträgern sind nicht befugt und von BCH nicht bevollmächtigt, Mängel zu bestätigen oder Ansprüche gegen BCH anzuerkennen.

10.3. Wird die Reise infolge eines Reisemangel erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, BCH erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn BCH oder, soweit vorhanden und vertraglich als Ansprechpartner vereinbart, ihre Beauftragten (Reiseleitung, Agentur), eine ihnen vom Reisenden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von BCH oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.

10.4. Bei Gepäckverlust und Gepäckverspätung sind Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen vom Reisenden unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften können die Erstattung ablehnen, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadenanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder behördlichen Vertretung von BCH anzuzeigen.

11. Beschränkung der Haftung
11.1. Die vertragliche Haftung von BCH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit BCH für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

11.2. Für alle gegen BCH gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet BCH bei Sachschäden auf den dreifachen Reisepreis. Diese Haftungssumme gilt jeweils je Kunden und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

11.3. BCH haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistung so eindeutig gekennzeichnet werden, dass Sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Reiseveranstalters sind.

12. Ausschluss von Ansprüchen
12.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemässer Erbringung der Reiseleistung muss der Reisende innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende - möglichst schriftlich - BCH gegenüber geltend machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reisende Ansprüche nur dann geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Dies gilt nicht für die Anmeldung von Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen bei Gepäck im Zusammenhang mit Flügen. Hier gelten die Fristen gem. Ziffer 10.4..

12.2. Reisebüros sind nicht zur Entgegennahme von Anspruchsanmeldungen befugt.

13. Verjährung
13.1. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob  fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen.

13.2. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.

13.3. Die Verjährung nach Ziffer 13.1. und 13.2. beginnt mit dem Tag, der an dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt.

13.4. Schweben zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch
begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
BCH informiert die Reisenden über Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften des Reiselandes. Die Reisenden sind jedoch für die Einhaltung dieser Vorschriften (z.B. Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, evtl. erforderliche Impfungen, sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften) selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Lasten des Reisenden, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation seitens BCH bedingt sind. Die Informationen gelten für deutsche Staatsbürger, sofern sie im Besitz eines gültigen Reisepasses oder Personalausweises sind. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.

15. Information über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
BCH unterrichtet seine Kunden gemäss der Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität des/der ausführenden Luftfahrtunternehmen(s). Ist die Identität bei Buchung noch nicht bekannt, so informiert BCH über den Namen des/der Luftfahrtunternehmen(s), das/die wahrscheinlich als ausführende(s) Luftfahrtunternehmen tätig wird/werden. In diesem Fall erfolgt eine Information über die Identität, sobald diese feststeht. Ebenfalls informiert BCH seine Kunden unverzüglich oder so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist im Falle eines Wechsels des/der ausführenden Luftfahrtunternehmen(s). Die gemeinschaftliche Liste der Luftfahrtunternehmen, denen die Nutzung des Luftraums über den Mitgliedsstaaten untersagt ist, ist auf den Internetseiten von BCH oder direkt unter http: air-ban.europa.eu abrufbar.

16. Rechtswahl und Gerichtsstand
16.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und BCH findet ausschliesslich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt für das gesamte Rechtsverhältnis.

16.2. Der Kunde kann BCH nur an dessen Sitz verklagen, ausser wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und BCH anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt.

16.3. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden massgebend.

17. Allgemeine Bestimmungen
17.1. Alle Angaben in den Prospekten werden vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher Genehmigungen veröffentlicht. Sie entsprechen dem Stand bei Drucklegung.

17.2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

Reiseveranstalter
Bentour Türkei Reisen AG
Badenerstrasse 47
CH-8004 Zürich
Tel.: +41 (0)43 243 46 36
Fax.: +41 (0)43 243 46 30
info@bentour.ch
www.bentour.ch
Handelsregisternummer: CH-020.3.027.970-5
Gericht: Bezirksgericht Zürich
Postfach, 8026 Zürich
Liegenschaften:
Badenerstrasse 90, 8004 Zürich
Wengistr. 28, 8004 Zürich
Tel.: +41 (0)44 248 21 11

AGB Deutschland- Schweiz (gültig vom 1. April bis 31. Oktober 2012)

1. Vertragsabschluss
1.1. Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde der BCH den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebot sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von BCH für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden vorliegen.

1.2. Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von BCH nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskunft zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen des Reiseveranstalters hinausgehen oder im Widerspruch zu Reiseausschreibung stehen.

1.3. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.4. Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung von BCH vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von BCH vor, an das sie für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der
Kunde innerhalb der Bindungsfrist BCH die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt.

2. Bezahlung
2.1. Nach Vertragsabschluss und nach Aushändigung eines Sicherungsscheins gemäss § 651k BGB wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird vier Wochen vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist.

2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl BCH zur ordnungsgemässen Erbringung der vertraglichen Leistung bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist BCH berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäss Ziff. 5 zu belasten.

2.3. Die Reiseunterlagen werden dem Kunden nach vollständigen Zahlungseingang, jedoch frühestens 21 Tage vor Anreise, per Post an die in der Buchung angegebene Adresse übersandt. Sollten die Reisedokumente dem Anmelder bzw. Reiseteilnehmer wider Erwarten nicht bis spätestens 5 Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, hat sich dieser unverzüglich mit BCH in Verbindung zu setzen. In diesen Fällen wird BCH, die vollständige Bezahlung vorausgesetzt, die Reisedokumente sofort zusenden oder bei Flugreisen am Flughafenschalter (Hinterlegung gegen Gebühr) gegen eindeutigen Zahlungsnachweis oder Barzahlung am Abflugtag aushändigen.

3. Leistungen
3.1. Der Umfang der reisevertraglich geschuldeten Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen in dem zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Prospekt bzw. aus der zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Sonderausschreibung und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Rechnung/Bestätigung.

3.2. Die im Prospekt/der Sonderausschreibung enthaltenen Angaben sind für BCH bindend. BCH behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Kunde vor Buchung selbstverständlich
informiert wird.

3.3. Bei Widersprüchen zwischen den Leistungsbeschreibungen in einem Reiseprospekt und einer Sonderausschreibung gelten nur die Leistungsbeschreibungen der Sonderausschreibung, wenn der Kunde zum ermässigten Reisepreis der
Sonderausschreibung bucht.

3.4. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung durch BCH.

3.5. Ohne ausdrücklichen Hinweis kann nicht von behindertengerechter Ausstattung der Hotels ausgegangen werden. Behindertengerechte Zimmer nur auf Anfrage und schriftliche Bestätigung seitens BCH.

4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten
Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

4.2. BCH behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie z.B. Flughafengebühren, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für BCH nicht vorhersehbar waren. Über eine nachträgliche Änderung des Reisepreises oder die Änderung einer wesentlichen Reiseleistung wird BCH den Reisegast unverzüglich in Kenntnis setzen. In jedem Fall ist eine Preiserhöhung nur bis zum 21.Tag vor Reiseantritt möglich. Preiserhöhungen danach sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn BCH in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung durch BCH über die Preiserhöhung bzw. die Änderung der Reiseleistung BCH gegenüber geltend zu machen.

4.3 Wenn die Reise auf Wunsch des Kunden nach dem Prinzip „Dynamisches Paketieren/Dynamic Packaging“ zusammengestellt wurde, kann der Preis gegenüber der Katalogausschreibung abweichen.

5. Rücktritt durch Kunden
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Massgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei BCH. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert BCH den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann BCH, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. BCH hat bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistung berücksichtigt. Die Entschädigung wird wie folgt berechnet:
5.1. Bei Flugreisen, Flugpauschalreisen und Gruppenbuchungen, die nicht unter Ziffer 5.2. fallen
a) bis 30. Tag vor Reiseantritt 10% des Reisepreises
b) ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises
c) ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 35% des Reisepreises
d) ab 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises
e) ab 6. bis 1 Tag vor Reiseantritt 75% des Reisepreises
f) am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 90% des Reisepreises

5.2. Bei Gruppenreisen
Der Rücktritt von Gruppenbuchungen (Reisen mit Sonderpreisen, Spezialangebote und
gruppenermässigte Buchungen), auch ein Teilstorno, unterliegt besonderen Konditionen
und wird wie folgt gestaffelt:
a) bis 45. Tag vor Reiseantritt 20% des Reisepreises
b) ab 44. bis 28. Tag vor Reiseantritt 25% des Reisepreises
c) ab 27. bis 22. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises
d) ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 75% des Reisepreises
e) ab 14. bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 90% des Reisepreises

5.3 Bei Dynamisches Paketieren/Dynamic Packaging
Wenn die Reise auf Wunsch des Kunden nach dem Prinzip „Dynamisches Paketieren/ Dynamic Packaging“ zusammengestellt wurde, werden Sonderpreise der einzelnen Leistungsträger (Fluggesellschaften und Hotels) verwendet, die grundsätzlich nicht erstattet werden können. Aus diesem Grund gelten folgende abweichende Stornokosten:
a) bei Flugpauschalreisen vom Tag der Buchung bis 15 Tage vor Reiseantritt 70% des Reisepreises
b) ab dem 14. Tag vor Reisebeginn oder bei Nicht-Erscheinen am Abflugtag 90% des Reisepreises
*Die Rücktrittskosten (Stornokosten) unter Ziffer 5.1., 5.2. und 5.3. beinhalten nicht die Kosten für eventuell abgeschlossene Reiseversicherungen

5.4. Für Sonderausschreibungen (Last-Minute, Special Offer und Aktuelles) gelten
abweichende Rücktrittsgebühren.
- bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 30% des Reisepreises
- vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 35% des Reisepreises
- vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 45 % des Reisepreises
- vom 14.Tag bis 8.Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises
- ab 7.Tag vor Reiseantritt 75 % des Reisepreises
- ab dem Tag des Reisebeginns und bei Nichtantritt 90 % des Reisepreises

5.5. Greenfeegebühren sind auch im Falle des Rücktritts des Kunden nicht erstattungsfähig.

5.6. Es bleibt dem Reisekunden unbenommen, BCH nachzuweisen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder dem Nichtantritt der Reise keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind als die von BCH geforderte Pauschale.

5.7. BCH behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit BCH nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind.

5.8 Das gesetzliche Recht des Kunden, gem. § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt unberührt.

6. Umbuchungen
6.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, kann BCH bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Kunden erheben. Soweit vor der Zusage der Umbuchung nichts anderes vereinbart ist, beträgt das Umbuchungsentgelt bis zum 30.Tag vor Reiseantritt EUR 50,00 pro Umbuchungsvorgang. Für Reisen, die nach dem Prinzip „Dynamisches Paketieren/ Dynamic Packaging“ zusammengestellt wurden, ist keine Umbuchung nach Abschluss der Buchung möglich.

6.2. Umbuchungswünsche, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gem. Ziffer 5 zu diesen Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

7. Reise-Versicherungen
Eine Versicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. BCH empfiehlt eine solche Versicherung in Form des Basis- oder Komplettschutzes, die bei Buchung der Reise abgeschlossen werden sollte. Wenn ein Versicherungsfall eintritt, ist unverzüglich die Versicherungsgesellschaft zu kontaktieren. BCH ist mit der Schadensregulierung nicht befasst.

8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäss angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. BCH wird sich um die Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

9. Rücktritt und Kündigung durch BCH
In folgenden Fällen kann BCH vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
9.1. Ohne Einhaltung einer Frist:
Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch BCH nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Masse vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem Falle behält BCH den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen und derjenigen Vorteile anrechnen lassen, der aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt wird, einschliesslich der von den Leistungsträgern erstatteten Beträge.

9.2. Bis 2 Wochen vor Reiseantritt:
Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn BCH in der Beschreibung der Reise (Prospekt/Katalog) ausdrücklich auf die für die Reise notwendige Mindestteilnehmerzahl und den spätesten Zeitpunkt des Rücktritts hingewiesen hat. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

9.3. Bis 4 Wochen vor Reiseantritt:
Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für BCH deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die BCH im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine
Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht durch BCH besteht jedoch nur, wenn BCH die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat, die zum Rücktritt führenden Umstände nachweist und
dem Kunden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich wird ihm sein Buchungsaufwand pauschal erstattet, sofern er von
einem Ersatzangebot seitens BCH keinen Gebrauch macht.

10. Obliegenheiten des Kunden
10.1. Die sich aus § 651b Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung zur Mängelanzeige ist bei Reisen mit BCH wie folgt konkretisiert:

a) Der Reisende ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Vertretung von BCH (Reiseleitung, Agentur) anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
b) Ist nach den vertraglichen Vereinbarungen eine örtliche Vertretung oder Reiseleitung nicht geschuldet, so ist der Reisende verpflichtet, Mängel unverzüglich direkt gegenüber BCH unter nachstehend angegebener Anschrift anzuzeigen.
c) Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.

10.2. Reiseleiter, Agentur und Mitarbeiter von Leistungsträgern sind nicht befugt und von BCH nicht bevollmächtigt, Mängel zu bestätigen oder Ansprüche gegen BCH anzuerkennen.

10.3. Wird die Reise infolge eines Reisemangel erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, BCH erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn BCH oder, soweit vorhanden und vertraglich als Ansprechpartner vereinbart, ihre Beauftragten (Reiseleitung, Agentur), eine ihnen vom Reisenden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von BCH oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.

10.4. Bei Gepäckverlust und Gepäckverspätung sind Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen vom Reisenden unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen.
Fluggesellschaften können die Erstattung ablehnen, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadenanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder behördlichen Vertretung von BCH anzuzeigen.

11. Beschränkung der Haftung
11.1. Die vertragliche Haftung von BCH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit BCH für einen
dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

11.2. Für alle gegen BCH gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet BCH bei Sachschäden auf den dreifachen Reisepreis. Diese Haftungssumme gilt jeweils je Kunden und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

11.3. BCH haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistung so eindeutig gekennzeichnet werden, dass Sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Reiseveranstalters sind.

12. Ausschluss von Ansprüchen
12.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemässer Erbringung der Reiseleistung muss der Reisende innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende - möglichst schriftlich - BCH gegenüber geltend machen. Nach Ablauf dieser Frist kann
der Reisende Ansprüche nur dann geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Dies gilt nicht für die Anmeldung von Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen bei Gepäck im Zusammenhang mit Flügen. Hier gelten die Fristen gem. Ziffer 10.4.

12.2. Reisebüros sind nicht zur Entgegennahme von Anspruchsanmeldungen befugt.

13. Verjährung
13.1. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters, eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen.

13.2. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.

13.3. Die Verjährung nach Ziffer 13.1. und 13.2. beginnt mit dem Tag, der an dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt.

13.4. Schweben zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
BCH informiert die Reisenden über Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften des Reiselandes. Die Reisenden sind jedoch für die Einhaltung dieser Vorschriften (z.B. Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, evtl. erforderliche Impfungen, sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften) selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Lasten des Reisenden, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation seitens BCH bedingt sind.
Die Informationen gelten für deutsche Staatsbürger, sofern sie im Besitz eines gültigen Reisepasses oder Personalausweises sind. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.

15. Information über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
BCH unterrichtet seine Kunden gemäss der Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität des/der ausführenden Luftfahrtunternehmen(s). Ist die Identität bei Buchung noch nicht bekannt, so informiert BCH über den Namen des/der Luftfahrtunternehmen(s), das/die wahrscheinlich als ausführende(s) Luftfahrtunternehmen tätig wird/werden. In diesem Fall erfolgt eine Information über die Identität, sobald diese feststeht. Ebenfalls informiert BCH seine Kunden unverzüglich oder so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist im Falle eines Wechsels des/der ausführenden Luftfahrtunternehmen(s). Die gemeinschaftliche Liste der Luftfahrtunternehmen, denen die Nutzung des Luftraums über den Mitgliedsstaaten untersagt ist, ist auf den Internetseiten von BCH oder direkt unter http: air-ban.europa.eu abrufbar.

16. Rechtswahl und Gerichtsstand
16.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und BCH findet ausschliesslich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt für das gesamte Rechtsverhältnis.

16.2. Der Kunde kann BCH nur an dessen Sitz verklagen, ausser wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und BCH anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt.

16.3. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden massgebend.

17. Allgemeine Bestimmungen
17.1. Alle Angaben in den Prospekten werden vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher Genehmigungen veröffentlicht. Sie entsprechen dem Stand bei Drucklegung.

17.2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

Unsere Reiseleitung

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Daniela Stoll - Reiseleiterin von Bentour Swiss in der Türkei
Yigit Ersönmez - Chef Reiseleiter von Bentour Swiss in der Türkei
Doris Schäfer - Reiseleiterin von Bentour Swiss in der Türkei
Fatma Askaroglu - Reiseleiterin von Bentour Swiss in der Türkei
Ufuk Erbinel - Reiseleiter von Bentour Swiss in der Türkei
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